- Todesschuss
- To|des|schuss, der:[gezielter] Schuss, durch den jmd. getötet wird.
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Todes|schuss,gezielter Rettungs|schuss, finaler Rettungs|schuss, mit einer Waffe abgegebener gezielter Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich treffen wird. Seine Zulässigkeit als polizeiliches Zwangsmittel ist rechtspolitisch sehr umstritten. Soweit die Polizeigesetze der Länder dem Musterentwurf für ein einheitliches Polizei-Gesetz gefolgt sind, ist er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist (z. B. bei Geiselbefreiungen). Schusswaffengebrauch.* * *
To|des|schuss, der: [gezielter] Schuss, durch den jmd. getötet wird: Wozu eine Regelung des -es durch Polizeibeamte? (Spiegel 50, 1977, 34).
Universal-Lexikon. 2012.